Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, in deren Hauptversammlung vom 8. Juli 1999 u.a. - die Umwandlung der bisherigen Nennwertaktien in Stückaktien und danach - die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln (durch Auflösung einer freiwilligen Rücklage) von Euro 3,635.000,-- auf Euro 25,000.000,-- beschlossen wurde. Gegenüber der Finanzbehörde wurde dazu der Standpunkt vertreten, es sei keine Ausgabe neuer Aktien und daher kein Erwerb von Anteilsrechten durch d... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21 Handelsrecht und Wertpapierrecht21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §17 Z4 idF 1998/I/125;AktG 1965 §173;AktG 1965 §8 Abs1 idF 1998/I/125;AktG 1965 §8 Abs3 idF 1998/I/125;Euro-JuBeG 01te 1998;KapBG §4 idF 1998/I/125;KVG 1934 §2 Z1;
Rechtssatz: Die Stückaktien, die auch unechte nennwertlose Stückaktien... mehr lesen...