Begründung: Die Gesellschaft ist seit ihrer am 27. 7. 2006 beschlossenen Sitzverlegung im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN ***** eingetragen; zuvor hatte sie ihren Sitz in G*****. Am selben Tag beschloss die Hauptversammlung außerdem eine Kapitalherabsetzung von 351.000 EUR um 35.102,03 EUR auf 315.897,97 EUR durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 192 AktG; dadurch verringerten sich die Stückaktien von 173.000 auf 155.699. Der Einschreiter war zun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug bei der Gesellschaft über Anmeldung ihres Vorstandes und des Vorstandes der neu gegründeten Gesellschaft eine Änderung der Satzung in den §§ 19 und 23 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. 8. 2005, die Abspaltung zur Neugründung der V***** AG durch Übertragung von Barvermögen gemäß Spaltungsplan vom 30. Juni 2005 und Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie einen geänderten Stichtag für den Jahresabschluss ein. Das Erstgericht t... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist die A***** (im folgenden Aktiengesellschaft) zur FN 95362p mit einem Grundkapital von 5,100.000 S eingetragen. Als selbständig vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder scheinen Ing. Otto D***** und Dr. Manfred E***** auf. Zur FN 127533z ist die D***** P***** GmbH (in der Folge DP GmbH) mit dem Sitz in Wien eingetragen. Gesellschafter und Geschäftsführer sind Ing. Otto D***** und Dr. Manfred E*****. Mit Schrift... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §148AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 J2SEBG §12SEBG §23
Rechtssatz: Der einzelen Aktionär ist nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung der Umstellungsbeschlüsse zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Aktionär gegen frühere Organbeschlüsse eine Nichtigkeitsklage erhoben hat, die noch nicht erledigt ist. Die Legitimation zur Antragstellung ist von Amts wegen zu prüfen. ... mehr lesen...