Norm: AktG §139 Abs3
Rechtssatz: § 139 Abs 3 AktG verpflichtet den Abschlußprüfer, eine Ausfertigung seines Prüfungsberichtes jedem einzelnen Aufsichtsratsmitglied persönlich zukommen zu lassen. Der Ausfolgungsverpflichtung des Abschlußprüfers entspricht ein gerichtlich verfolgbarer Individualanspruch des Aufsichtsratsmitgliedes gegen den Abschlußprüfer. Entscheidungstexte 6 Ob 9/91 ... mehr lesen...
Norm: AktG §139 Abs3ArbVG §110
Rechtssatz: Die Einwendung des Abschlußprüfers, der Gesellschaft drohe aus einer Behändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäß § 110 ArbVG entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die zuständige Kammer im Wege der einem Belegschaftsorgan zustehenden Beratung erläutern zu lassen, eine Schädigung ihrer Interessen, ist unbeachtlich, weil der Abschlußprüfer zur... mehr lesen...
Norm: AktG §14AktG §139 Abs3GmbHG §102JN §1 DVg1
Rechtssatz: Ein auf § 139 Abs 3 AktG gegründetes Begehren eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Ausfolgung einer Ausfertigung des Prüfungsberichts ist im Sinne der §§ 14 AktG und 102 GmbHG im außstrVerf zu verfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 2/91 Entscheidungstext OGH 28.02.1991 6 Ob 2/91 Veröff: SZ 64/21 = EvBl 1991/92 S 418 = WBl 1991,... mehr lesen...