Der beschwerdeführende Verein beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1992 die Gewährung des Vorrechts nach Art. XI der Kaiserlichen Verordnung vom 10. Dezember 1914, RGBl. 337, über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung (im folgenden: EinfV KO). Mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 15. April 1993 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die belangte Behörde stellte folgenden Sachverhalt fest: "Zur Person der Antragst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung23/03 Sonstiges Insolvenzrecht
Norm: ABGB §26;AusgleichsO §36 Abs1;EVKOAOAnfO Art11 Abs1;KO §88 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein "Verband" ist ein Zusammenschluß von (natürlichen oder juristischen) Personen oder Vereinigungen zur Förderung gemeinsamer Interessen, insbeson... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung23/03 Sonstiges Insolvenzrecht
Norm: ABGB §26;B-VG Art7 Abs1;EVKOAOAnfO Art11 Abs1;KO §172 Abs3;KO §72 Abs2;KO §75 Abs3 Z4;KO §88 Abs1;
Rechtssatz: Der vom Gesetzgeber gewählte Begriff des "Verbandes" läßt erkennen, daß es sich dabei um eine Organisation handeln muß, die aufgrund ihrer Mitgliederzahl ode... mehr lesen...