Entscheidungen zu § 86 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2004/3/12 8Ob1/04m, 8Ob131/13t

Norm: KO §84 Abs3KO §86
Rechtssatz: Die Beschlussfassung nach § 86 KO ist in das Ermessen des Gerichtes gestellt. Dem Gemeinschuldner kommt hier kein Antragsrecht zu. Gegen die Ablehnung eines trotzdem erhobenen Antrags auf Bestellung eines besonderen Verwalters steht dem Gemeinschuldner kein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte 8 Ob 1/04m Entscheidungstext OGH 12.03.2004 8 Ob 1/04m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.2004

RS OGH 1979/3/20 5Ob311/78 (5Ob312/78)

Norm: KO §81KO §83KO §85KO §86ZPO §477 Abs1 Z5 D5
Rechtssatz: Sanierungsfähiger Mangel, wenn im wechselseitigen Anfechtungsprozessen der in beiden Konkursen zum Masseverwalter Bestellte als Beklagter auftritt (siehe auch 5 Ob 310, 311/79). Entscheidungstexte 5 Ob 311/78 Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Ob 311/78 Veröff: SZ 52/193 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1979

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