Norm: KO §82dKO §82c
Rechtssatz: Es stellt keinen Grund für eine Verminderung der nach §82d KO gebührenden Entlohnung dar, dass der die Sondermasse außergerichtlich veräußernde Masseverwalter im Auftrag und auf Kosten des Erwerbers den Kaufvertrag errichtet und grundbücherlich durchführt. Entscheidungstexte 2 R 57/05y Entscheidungstext OLG Linz 19.04.2005 2 R 57/05y ... mehr lesen...
Norm: KO §32KO §82c
Rechtssatz: Verdienstlichkeit iS von § 82 Abs 2 KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach § 82c Z 3 KO. Entscheidungstexte 1 R 94/01k Entscheidungstext OLG Innsbruck 07.05.2001... mehr lesen...