Norm
KO §82dRechtssatz
Es stellt keinen Grund für eine Verminderung der nach §82d KO gebührenden Entlohnung dar, dass der die Sondermasse außergerichtlich veräußernde Masseverwalter im Auftrag und auf Kosten des Erwerbers den Kaufvertrag errichtet und grundbücherlich durchführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2005:RL0000060Dokumentnummer
JJR_20050419_OLG0459_00200R00057_05Y0000_001