Norm
KO §32Rechtssatz
Verdienstlichkeit iS von § 82 Abs 2 KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach § 82c Z 3 KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2001:RI0000101Dokumentnummer
JJR_20010507_OLG0819_00100R00094_01K0000_001