Norm: KO §82
Rechtssatz: Diese Leistung ist dann, wenn der Masseverwalter ein Rechtsanwalt oder Notar ist, zusätzlich zur Belohnung für die Mühewaltung nach den einschlägigen Tarifen zu entlohnen. Hier: Vertragserrichtung. Entscheidungstexte 6 Ob 242/06s Entscheidungstext OGH 09.11.2006 6 Ob 242/06s European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: KO §82ABGB §879 Abs1 BIIo
Rechtssatz: Dass der Käufer bei der freihändigen Veräußerung durch einen Masseverwalter diesen mit der Vertragserrichtung zu beauftragen hat, verstößt nicht gegen § 879 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 242/06s Entscheidungstext OGH 09.11.2006 6 Ob 242/06s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: KO §82
Rechtssatz: Der Betriebserfolg (Gewinn) einer besonders entlohnten Unternehmensfortführung ist in die Bemessungsgrundlage der Regelentlohnung nicht einzubeziehen. Entscheidungstexte 3 R 120/00t Entscheidungstext OLG Graz 06.10.2000 3 R 120/00t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2000:RG0000001 ... mehr lesen...
Norm: KO nF §46 Abs1 Z1KO §82KO §125 Abs2
Rechtssatz: Die Ansprüche des Masseverwalters auf Barauslagenersatz und Belohnung für Mühewaltung sind Masseforderungen im Sinne des § 46 Abs 1 Z 1 zweiter Absatz KO aF (vgl Petschek - Reimer - Schiemer 523; Bartsch - Heil 4.Auflage Rz 216/1). Sie werden erst mit der feststellenden Entscheidung nach § 125 Abs 2 KO fällig. Entscheidungstexte 5 Ob 30... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 CABGB §1435KO §82
Rechtssatz: Zur Rückforderbarkeit der dem Masseverwalter zugesprochenen Belohnung. Entscheidungstexte 1 Ob 737/54 Entscheidungstext OGH 01.12.1954 1 Ob 737/54 Veröff: SZ 27/305 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0033638 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Mit dem Urteile vom 2. April 1952 ist die klagende Konkursmasse F. M. rechtskräftig zum Ersatz der mit insgesamt 1259.86 S bestimmten Prozeßkosten an die Beklagten verpflichtet worden. Die Beklagten haben am 19. Juni 1952 die Kostenforderung als Masseforderung angemeldet. Der Masseverwalter hat sich zu der Forderungsanmeldung dahin geäußert, daß er zwar ihre Richtigkeit anerkenne, sie aber nicht berichtigen könne, da die Masse derzeit lediglich aus einem Barbetrag von etwa 2749 S best... mehr lesen...
Norm: KO §82KO §125
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann von seiner Honorarforderung von vornherein nur über das verfügen, was ihm bei der künftigen Abrechnung über die übertragene Verwaltung zukommen wird. Findet aber eine gesonderte Kostenbestimmung statt, so kann hierin eine Ermächtigung zur Entnahme dieses Betrages und eine auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte Abrechnung gelegen sein, die auch eine vollwirksame Verfügung über diesen Bet... mehr lesen...
Norm: EO §294 HKO §82KO §125
Rechtssatz: Exekution auf noch nicht bemessene Kostenforderungen des Konkursmasseverwalters. Entscheidungstexte 4 Ob 622/31 Entscheidungstext OGH 12.01.1932 4 Ob 622/31 SZ 14/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0004079 Dokumentnummer JJR_19320112_OG... mehr lesen...