Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit dem Hinweis darauf, daß über das Vermögen des Verkäufers und bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft, Max S vom Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 5. Mai 1975 der Konkurs eröffnet worde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Das Grundbuch ist vom Tage der Konkurseröffnung an - unabhängig davon, ob dieses Ereignis angemerkt wurde - jedenfalls und gegenüber jedermann gesperrt, wenn nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor der Konkurseröffnung über den Eigentümer liegenden Ranges im Sinne des § 13 KO möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Die bücherliche Anmerkung der Konkurseröffnung wirkt deklarativ. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski = NZ 1977,118 = SZ 48/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. X. ist im Eigentumsblatt das Eigentumsrecht für Josef und Theresia A. je zur Hälfte mit der Beschränkung durch die allgemeine Gütergemeinschaft einverleibt. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Josef A. wurde mit dem Beschluß des Konkursgerichtes vom 25. Oktober 1963 die Anmerkung der Konkurseröffnung durch das Bezirksgericht M. ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. X. verfügt. Mit seinem Beschluß vom 22. November 1963 ordnete das Konkursgericht ergänz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236GBG §21KO §76
Rechtssatz: Nach der eindeutigen Bestimmung des § 76 KO, im Zusammenhang mit § 21 GBG 1955 kann die Anmerkung der Konkurseröffnung nur bei den Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen des Gemeinschuldners und nicht bei denen der Ehegattin, wenn sie auch mit dem Gemeinschuldner in Gütergemeinschaft lebt, erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 66/64 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs1KO §76
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung sind nicht an ihre Anmerkung im Grundbuch geknüpft. Entscheidungstexte 5 Ob 66/64 Entscheidungstext OGH 23.04.1964 5 Ob 66/64 Veröff: SZ 37/64 = EvBl 1964/349 S 497 = NZ 1964,101 5 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 5 Ob 18/79 ... mehr lesen...
Die Gläubiger Franz M., Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte und Rudolf A. stellten am 27. Februar, 25. April und 21. Mai 1957 den Antrag, über das Vermögen der protokollierten Firma Johann D., Mechanische Faßfabrik, W., den Konkurs zu eröffnen. Das Handelsgericht Wien eröffnete zunächst mit Beschluß vom 14. Juni 1957, Sa 31/57-3, das Ausgleichsverfahren, stellte dieses jedoch mit Beschluß vom 2. September 1957 gemäß § 56 Abs. 1 Z. 1 AO. wieder ein. Am 26. September... mehr lesen...
Norm: GBG §21KO §1KO §76
Rechtssatz: Die Anmerkung der Konkurseröffnung kann bei den Liegenschaften, die zwar dem Erben eingeantwortet sind, auf denen aber das Eigentumsrecht des Erben noch nicht einverleibt ist, nicht angeordnet und, wenn bereits verfügt nicht vollzogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 24/58 Entscheidungstext OGH 05.02.1958 7 Ob 24/58 Veröff: SZ 31/17 = Ev... mehr lesen...
Norm: EO §237GBG §61 AKO §76KO §119
Rechtssatz: Der Ersteher einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft kann die Löschung der Anmerkung der Konkurseröffnung ohne Rücksicht auf die Fortdauer des Konkurses begehren. Wurde die Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes versteigert, so ist auch dem Begehren auf Löschung der Streitanmerkung stattzugeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...