Norm: ABGB §1438 EKO §20KO §42
Rechtssatz: Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn aus einer Anfechtung ein Zahlungsanspruch der Masse gegen einen Konkursgläubiger entsteht und dieser gegen die im Prüfungsprozeß verfangene Konkursforderung aufgerechnet werden soll, weil dadurch die Konkursmasse zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert und der Konkursgläubiger als Anfechtungsgegner in Wahrheit mit seiner Konkursforderung bis zur Höhe des gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbABGB §1438 AcABGB §1438 EABGB §1439 Satz2KO §39 Abs1KO §42
Rechtssatz: Gegen eine von der Konkursmasse im Anfechtungsprozess eingeklagte Geldforderung kann der Anfechtungsgegner mit einer als Masseforderung zu qualifizierenden Geldforderung ohne jede Einschränkung aufrechnen; die Aufrechnungsvoraussetzungen der Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit sind diesbezüglich gegeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...