Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn aus einer Anfechtung ein Zahlungsanspruch der Masse gegen einen Konkursgläubiger entsteht und dieser gegen die im Prüfungsprozeß verfangene Konkursforderung aufgerechnet werden soll, weil dadurch die Konkursmasse zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert und der Konkursgläubiger als Anfechtungsgegner in Wahrheit mit seiner Konkursforderung bis zur Höhe des gegen ihn bestehenden Zahlungsanspruches der Masse befriedigt würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2010