Norm
ABGB §1438 AbRechtssatz
Gegen eine von der Konkursmasse im Anfechtungsprozess eingeklagte Geldforderung kann der Anfechtungsgegner mit einer als Masseforderung zu qualifizierenden Geldforderung ohne jede Einschränkung aufrechnen; die Aufrechnungsvoraussetzungen der Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit sind diesbezüglich gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033772Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2010