Norm: KO §20 Abs1KO §20 Abs3KO §21 Abs2
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch nach § 21 Abs 2 KO zählt zu den in § 20 Abs 3 KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des § 20 Abs 1 KO aufgerechnet werden können. Entscheidungstexte 8 Ob 157/99t Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 157/99t Veröff: SZ 72/211 Europe... mehr lesen...
Norm: KO §20 Abs3KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 6 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten, der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, dass er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung der Masse ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs2KO §176
Rechtssatz: Der Vertragspartner des Gemeinschuldners ist grundsätzlich auch zum Rekurs gegen die über seinen Antrag nach § 21 Abs 2 KO ergehende Entscheidung des Konkursgerichtes berechtigt. Entscheidungstexte 8 Ob 4/96 Entscheidungstext OGH 14.03.1996 8 Ob 4/96 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1KO §21 Abs2UStG §1
Rechtssatz: Die Leistung von Schadenersatz nach § 21 Abs 2 zweiter Satz KO mangels Vertragserfüllung eines Kaufvertrages wegen Vertragsrücktritts des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Käufers ist nicht umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Schadenersatz durch einen dritten Garanten gegenüber dem geschädigten Begünstigten zu erbringen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §14 Abs1KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dieser Umständ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs2
Rechtssatz: Eine Fristsetzung nach dieser Gesetzesstelle kommt nur dann in Frage, wenn nicht der Masseverwalter schon vorher erklärt hat, ob er den Vertrag erfüllen oder vom Vertrag zurücktreten werde. Diese Erklärung kann auch stillschweigend (§ 863 ABGB) erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 255/63 Entscheidungstext OGH 13.11.1963 6 Ob 255/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §21 Abs2KO §44
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des Vorbehaltseigentümers, der unter Inanspruchnahme seines Aussonderungsanspruches (§ 44 KO) die Herausgabe der Sache verlangt, kann auch durch die Anbringung der Klage ausgeübt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 365/58 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 5 Ob 365/58 4 Ob ... mehr lesen...