Norm: KO §20 Abs1KO §20 Abs3KO §21 Abs2
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch nach § 21 Abs 2 KO zählt zu den in § 20 Abs 3 KO genannten Ansprüchen, die entgegen der allgemeinen Regel des § 20 Abs 1 KO aufgerechnet werden können. Entscheidungstexte 8 Ob 157/99t Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 157/99t Veröff: SZ 72/211 Europe... mehr lesen...
Norm: KO §20 Abs3KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 6 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten, der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, dass er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung der Masse ... mehr lesen...
Norm: IO §20 Abs3IO §21KO §20 Abs3KO §21KO §44KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Verkäufer hat im Käuferkonkurs bei Rücktritt des Masseverwalters zwar ein Aussonderungsrecht auf die Vorbehaltssache, muss aber den bereits bezahlten Kaufpreis herausgeben. Damit droht seinen Gegenansprüchen die Kürzung auf die Konkursquote. Dem hilft teilweise die Aufrechnungsvorschrift des § 20 Abs 3 KO ab, die unter anderem die Aufrechnung mit den auf Grund des Rück... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...