Norm: KO §2 Abs4KO §95 Abs3KO §176
Rechtssatz: Kommt einem Konkursgläubiger wegen seiner hohen Beteiligung am Vertragspartner der Masse kein Stimmrecht zu, dann ist er folgerichtig ebenso wie der Vertragspartner selbst auch nicht zur Anfechtung des Beschlusses legitimiert, mit dem die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäftes untersagt wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 2116/96a Entscheid... mehr lesen...