RS OGH 1996/7/11 8Ob2116/96a

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Veröffentlicht am 11.07.1996
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Norm

KO §2 Abs4
KO §95 Abs3
KO §176

Rechtssatz

Kommt einem Konkursgläubiger wegen seiner hohen Beteiligung am Vertragspartner der Masse kein Stimmrecht zu, dann ist er folgerichtig ebenso wie der Vertragspartner selbst auch nicht zur Anfechtung des Beschlusses legitimiert, mit dem die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäftes untersagt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103953

Dokumentnummer

JJR_19960711_OGH0002_0080OB02116_96A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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