Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. Juni 2006 hat der Landeshauptmann von Vorarlberg die durch öffentliche Bestellung erteilte Berechtigung des Beschwerdeführers zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes Steuerberater gemäß § 104 Abs. 1 Z. 1 iVm § 8 Abs. 1 Z. 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999 (WTBG), widerrufen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 5... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: KO §199 Abs1;KO §199 Abs2;KO §200 Abs1;KO §200 Abs2;KO §200 Abs3;KO §200 Abs4;KO §213;VwRallg;WTBG 1999 §10 Z1;WTBG 1999 §104 Abs1 Z1;WTBG 1999 §8 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens setzt gemäß § 200 Abs. 1 KO voraus, dass einem zulässigen Zahlungsplan die Bestätigung versagt worden ist. Dieser ... mehr lesen...