Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §187 Abs3 Z3
Rechtssatz: Das Verfahren über den Unterhaltsherabsetzungsantrag der unterhaltspflichtigen Kindesmutter wird durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen der Kindesmutter, der die Eigenverwaltung überlassen wurde, nicht gemäß § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG unterbrochen. Der Grundsatz, dass auch das Schuldenregulierungsverfahren als Konkursverfahren verfahrensunterbrechende Wirkun... mehr lesen...