Norm: KO §175 Abs2KO §176 Abs2KO §200 Abs2
Rechtssatz: Anträge, Erklärungen und Einwendungen, zu deren Anbringung eine Tagsatzung - hier: über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gemäß § 200 Abs 2 KO - bestimmt war, können gemäß § 175 Abs 2 KO von ordnungsgemäß geladenen Personen nicht mehr nachträglich vorgebracht werden. Dies hindert jedoch das Gericht nicht, zur Verbesserung eines erstatteten Vorbringens durch Vorlage allfälliger Besch... mehr lesen...
Norm: KO §66KO §69KO §70KO §173 Abs5KO §176 Abs2 H
Rechtssatz: Das Gericht hat, wenn sich - im Hinblick auf § 176 Abs 2 KO allenfalls auch erst im Rekursverfahren - Bedenken gegen das Zutreffen der Konkurseröffnungsvoraussetzungen, der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ergeben, auch bei Vorliegen eines Schuldnerantrags gemäß § 173 Abs 5 KO alle für seine Beurteilung erheblichen Tatsachen von Amts wegen zu erheben und festzustellen. ... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs1KO §176 Abs2 CZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §528 H
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Ausmaßes der dem Gemeinschuldner nach § 5 Abs 1 KO zu überlassenden Beträge gelten die Revisionsbeschränkungen des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO (Bemessungsfrage). Entscheidungstexte 5 Ob 306/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 5 Ob 306/77 4 Ob 590/78... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1KO §172KO §176 Abs2 C
Rechtssatz: Bestätigende Beschlüsse sind im Konkursverfahren auch nicht nach § 16 AußStrG anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 25.07.1972 5 Ob 156/72 5 Ob 316/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 5 Ob 316/74 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2 CZPO §528 D4b
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Befriedigungsrang betrifft nicht den Kostenpunkt (wie SZ 13/160, 5 Ob 69/62). Entscheidungstexte 5 Ob 366/63 Entscheidungstext OGH 05.12.1963 5 Ob 366/63 Veröff: JBl 1964,427 = SZ 36/154 3 Ob 189/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 3 Ob 189/83 V... mehr lesen...
Norm: KO §95 Abs3KO §176 Abs2
Rechtssatz: Die Frage der Aufsichtspflicht nach § 95 Abs 3 KO unterliegt, gleichgültig, ob der Beschluß auf Untersagung oder Nichtuntersagung lautet, in jedem Falle dem Instanzenzug. Entscheidungstexte 5 Ob 214/62 Entscheidungstext OGH 27.09.1962 5 Ob 214/62 5 Ob 207/63 Entscheidungstext OGH 14.06.1... mehr lesen...
Norm: KO §95 Abs2KO §176 Abs2
Rechtssatz: Die Ablehnung der Untersagung durch den Konkurskommissär ist mit Rekurs anfechtbar. Anerkennt der Gläubigerausschuß Absonderungsrecht, hat der Konkurskommissär die Sache ohne Durchführung eines Beweisverfahrens gemäß § 95 Abs 2 KO vor die Gläubigerversammlung zu bringen, wenn Bedenken bestehen, ob die Anerkennung den Interessen der Gläubiger entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß der die Frage betrifft; ob die Kuratorskosten in einem voraus gegangenen Abhandlungsverfahren als Masseforderung geltend gemacht werden können. Entscheidungstexte 5 Ob 69/62 Entscheidungstext OGH 29.03.1962 5 Ob 69/62 Veröff: SZ 35/39 ... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Wenn im Konkursverfahren das Rekursgericht einen Beschluß des Konkurskommissärs ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und dem Konkurssenat ohne Verfahrensergänzung die neuerliche Fällung der Entscheidung aufgetragen hat, ist ein Revisionsrekurs gegen diesen Aufhebungsbeschluß unzulässig (Analogie zu § 519 Z 3 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 394/... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs2KO §176 Abs2ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Wenn auch der Masseverwalter nur die Feststellung der Höhe seiner Kosten beim Konkurskommissär beantragt hat, muss dessen Beschluss dennoch eine Entscheidung über die Ansprüche des Masseverwalters angesehen werden. Es handelt sich um eine Entscheidung über den Kostenpunkt, daher kein Revisionsrekurs. Entscheidungstexte 2 Ob 587/54 Ent... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2ZPO §528 Z1 F4
Rechtssatz: Auch im Konkursverfahren ist ein Revisionsrekurs bezüglich eines Beschwerdegegenstandes, der (fünfhundert) Schilling nicht übersteigt, unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 483/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 483/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS00... mehr lesen...
Norm: AO §76KO §176 Abs2 GZPO §520 D
Rechtssatz: Im Konkursverfahren gilt das Neuerungsverbot für die Rekursausführungen nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 987/35 Entscheidungstext OGH 03.01.1936 2 Ob 987/35 Veröff: SZ 18/5 5 Ob 260/63 Entscheidungstext OGH 26.09.1963 5 Ob 260/63 5 Ob... mehr lesen...
Norm: IO §252KO idF BGBl 1982/370 §171KO §176 Abs2ZPO §527 Abs2 B2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 527 Abs 2 ZPO ist auch im Konkursverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 1098/34 Entscheidungstext OGH 04.01.1935 2 Ob 1098/34 Veröff: SZ 17/4 2 Ob 987/35 Entscheidungstext OGH 03.01.1936 2 Ob 987/35 Veröff: SZ 18/5 ... mehr lesen...