Norm: KO §173KO §201
Rechtssatz: Die Einleitungshindernisse des § 201 Abs. 1 KO sind nur auf Antrag eines Gläubigers wahrzunehmen. Das Gesetz normiert hier ein zweistufiges Prüfungsverfahren. Auf der ersten Prüfungsebene trifft den antragstellenden Gläubiger eine subjektive Bescheinigungslast. Erst, wenn sich aus den vom Gläubiger angebotenen Bescheinigungsmitteln ergibt, dass das behauptete Einleitungshindernis vorliegt, hat das Gericht in ein... mehr lesen...
Norm: KO §173
Rechtssatz: Gemäß § 173 Abs 1 KO gibt es im Konkursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, keinen Kostenersatz (SZ 4/9; SZ 17/24 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 219/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 5 Ob 219/73 5 Ob 318/86 Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 318/86 ... mehr lesen...
Norm: IO §254 Abs1 Z6JN §22KO §173
Rechtssatz: Kein Anwaltszwang für einen Ablehnungsantrag im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 407/63 Entscheidungstext OGH 16.01.1964 5 Ob 407/63 1 Ob 229/71 Entscheidungstext OGH 02.09.1971 1 Ob 229/71 Beisatz: Pflegschaftsverfahren (T1) 8 Ob 3/95 ... mehr lesen...
Norm: KO §173
Rechtssatz: Nach § 173 Abs 1 KO hat im Konkursverfahren ein Prozeßkostenersatz ebensowenig stattzufinden wie sonst im Verfahren außer Streitsachen. Entscheidungstexte 5 Ob 335/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 5 Ob 335/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0065233 Dokume... mehr lesen...
Der Kläger, der in der Zeit vom 1. August 1945 bis 6. Februar 1948 öffentlicher Verwalter der beklagten Partei war, begehrte in seiner Klage den Zuspruch eines Restlohnes von 16.238.75 S für die Zeit bis 31. Jänner 1948, der im Zuge des Verfahrens auf 15.284 S eingeschränkt wurde, eines Betrages von 590 S als Entlohnung für zwei Wochen des Monates Februar 1948, eines Betrages von 891.22 S als aushaftenden Rest eines der beklagten Partei gewährten Darlehens und schließlich eines Betrag... mehr lesen...
Norm: KO §173KO §176 Abs1 Satz2 H
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann gemäß § 173 Abs 5 KO und § 63 AO ebenso wie das Ausgleichsgericht alle erforderlichen Erhebungen von Amts wegen pflegen und ist nicht auf die Prüfung der Behauptungen der Beteiligten beschränkt. Entscheidungstexte 2 Ob 368/25 Entscheidungstext OGH 12.05.1925 2 Ob 368/25 Veröff: SZ 7/169 ... mehr lesen...