Norm: KO §12a
Rechtssatz: Das Erlöschen des Absonderungsrechts nach § 12a KO tritt ex lege (ipso iure) mit Ablauf der gesetzlichen Fristen ein. Eine Rechtshandlung des Masseverwalters oder eine Anfechtung nach den §§ 27 ff KO ist nicht nötig. Auch das Wiederaufleben der Sicherungsrechte nach § 12a Abs 4 KO bedarf weder einer Rechtshandlung noch eines gerichtlichen Beschlusses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §8aKO §10KO §12aMRG §37 Abs3 Z12WEG 2002 §34 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs2
Rechtssatz: Das „wohnrechtliche Vollstreckungsverfahren" nach § 34 Abs 3 WEG 2002 wird durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 5 Ob 260/07g Entscheidungstext OGH 14.05.2008 5 Ob 260/0... mehr lesen...
Norm: KO §12aKO §71KO §183
Rechtssatz: 1. Die zukünftigen Einkünfte des Schuldners können grundsätzlich nicht kostendeckendes Vermögen darstellen. 2. Auch bei einem Gläubigerantrag ist vor Abweisung des Konkursantrags mangels Vermögens dem Schuldner Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf Eröffnung eines „Gratiskonkurses" nach § 183 Abs 1 KO zu stellen. Entscheidungstexte 37 R 10/08g ... mehr lesen...
Norm: KO §12a
Rechtssatz: § 12a KO ist auch auf verpfändete von der Verwertungsgesellschaft regelmäßig abgerechnete Tantiemenansprüche eines Komponisten anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 55/04b Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 Ob 55/04b Veröff: SZ 2004/140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §12a
Rechtssatz: § 12a Abs. 3 KO bietet keine Handhabe für einen Beschluß des Exekutionsgerichtes auf Einstellung des Verwertungsverfahrens. Entscheidungstexte 6 R 464/98x Entscheidungstext LG Ried 22.12.1998 6 R 464/98x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000012 D... mehr lesen...