Norm: KO §125 Abs4
Rechtssatz: Die Entlohnung des Masseverwalters bei der kridamäßigen Versteigerung hat nach den Ansätzen des RATG auf Basis des Meistbots zu erfolgen. Für nicht vom RATG umfaßte Tätigkeiten wie Ausfindigmachen von Interessenten, Verhandlungen und Verw Entscheidungstexte 13 R 379/97a Entscheidungstext LG Eisenstadt 09.07.1998 13 R 379/97a ... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs4
Rechtssatz: Die Entlohnung des Masseverwalters bei der kridamäßigen Versteigerung hat nach den Ansätzen des RATG auf Basis des Meistbots zu erfolgen. Entscheidungstexte 13 R 379/97a Entscheidungstext LG Eisenstadt 09.07.1998 13 R 379/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1998:RES0000006 ... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §47 Abs3KO §49 Abs2KO §125 Abs4UStG §12 Abs10
Rechtssatz: Die durch Veräußerung einer Liegenschaft (eines Gebäudes) im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzuges zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Masseforderung dar. Sie ist bei kridamäßiger Versteigerung als Kosten des Masseverwalters der Höhe nach vom Exekutionsgericht festzusetzen. Ob sie aus der gemeinschaftlichen oder aus der Sondermasse zu be... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs4
Rechtssatz: Über sonstige Ansprüche des Masseverwalters auf Auslagenersatz und Belohnung entscheidet das Konkursgericht (Bartsch-Heil 4.Auflage RdZ 274). Entscheidungstexte 7 Ob 714/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 714/87 Veröff: SZ 61/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:R... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs1KO §125 Abs2KO §125 Abs4
Rechtssatz: Zu den dem Masseverwalter zu ersetzenden Barauslagen gehören auch die von ihm zu entrichtenden Steuern, unter anderem die Umsatzsteuer. Entscheidungstexte 3 Ob 81/84 Entscheidungstext OGH 12.09.1984 3 Ob 81/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS006... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs2KO §125 Abs4ZPO §528 Abs2 Fall2 D4b
Rechtssatz: Von der zweiten Instanz nach § 125 Abs 4 KO gefaßte Beschlüsse sind Entscheidungen über den Kostenpunkt; daher gemäß § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO unanfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 467/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 2 Ob 467/56 Veröff: JBl 1956 H24,647 5 Ob 253... mehr lesen...