Norm: KO §25 Abs1 Z2 litbKO §91aKO §114 Abs2
Rechtssatz: Wurde in der Berichtstagsatzung oder deren kundzumachender Erstreckung ein - ebenfalls kundzumachender - Beschluss über die Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit im Sinne des § 114b Abs 2 KO nicht gefasst, so läuft die Monatsfrist des § 25 Abs 1 Z 2 KO mit dem Abschluss der Berichtstagsatzung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §83KO §90KO §114 Abs2
Rechtssatz: Auch das Fehlen einer ausdrücklichen Genehmigung zur Erhebung der (Anfechtungsklage) Klage macht die Klage weder unzulässig noch unschlüssig. Der Masseverwalter ist in seiner Amtsbefugnismitwirkung nach außen grundsätzlich nicht beschränkt. Entscheidungstexte 4 Ob 607/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 607/88 ... mehr lesen...