Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Datenschutzbeschwerde vom 28.01.2023 machte XXXX (Beschwerdeführerin vor der Datenschutzbehörde, Mitbeteiligte im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs 1 DSG sowie der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art 5 DSGVO und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art 6 bzw. 9 DSGVO geltend. Sie brachte vor, dass ihr ... mehr lesen...