Begründung: Der Kläger war als LKW-Fahrer bei der B***** Walter GmbH beschäftigt, die Halterin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Containerzug-LKWs war. Er lenkte am 11. 9. 2002 diesen LKW-Zug, der in der Folge über eine Böschung stürzte, wodurch der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Hälfte der von ihm behaupteten Schmerzengeld- und Verdienstentgangsansprüche sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei zu... mehr lesen...
Norm: ASGG §52 Z7KHVG §26VersVG §156 Abs2
Rechtssatz: Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer gemäß § 26 KHVG beruht auf einem gesetzlichen Schuldbeitritt, der nicht zu einer Rechtsnachfolge im Sinn des § 52 ASGG führt. Entscheidungstexte 2 Ob 41/05a Entscheidungstext OGH 31.08.2006 2 Ob 41/05a 7 Ob 211/17f Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der Entscheidung eines verstärkten Senats des Obersten Gerichtshofs vom 17. 10. 1995, 1 Ob 612/95 (SZ 68/195) wird in ständiger Rechtsprechung die Bindungswirkung eines verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses für das Zivilgericht bejaht. Jedenfalls besteht insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als in einem der strafgerichtlichen Verurteilung folgenden Zivilprozess davon auszugehen ist, dass die i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass sich die Bindungswirkung des Strafurteils nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte, erstreckt (SZ 69/131; RIS-Justiz RS0097968). Für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch keine Bindung an die strafgerichtliche Verurteilung des versicherten Lenkers (SZ 71/66; ZVR 1999/54). Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Erstbeklagte (auch) wegen... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 10. 1997 wurde über das Vermögen der Ingeborg K*****, das Konkursverfahren zu ***** des Landesgerichtes Innsbruck eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Zwischen der Gemeinschuldnerin und der Beklagten bestand eine ständige Geschäftsbeziehung. Am 4. 3. 1996 wies das Konto Nr 290379 der Gemeinschuldnerin bei der Beklagten einen Soll-Stand von S 385.100,42 auf. Aufgrund einer Überweisung an diesem Tage in Höhe von S 3,400.000 befand sich das Kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl-Löwe-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nac... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Juni 1994 ereignete sich auf der Bundesstraße B 145 im Gemeindegebiet von Bad Ischl ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem PKW Opel Vectra und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen und zur Unfallszeit bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf beteiligt waren. Der Kläger und der Erstbeklagte wurden bei dem Unfall verletzt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 7. März 1995 wurde der Erstbeklag... mehr lesen...
Begründung: Am 27.2.1993 ereignete sich auf einer Landesstraße in Niederösterreich ein Verkehrsunfall, an dem die damals zehneinhalbjährige Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde der Erstbeklagte mit einem rechtskräftig gewordenen Urteil wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1, Abs 4 erster Fall StGB zu einer G... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §26
Rechtssatz: Es besteht ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer auch im Rahmen der freiwilligen Versicherung von Fahrzeugen der öffentlichen Gebietskörperschaften. Entscheidungstexte 1 Ob 9/96 Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 9/96 Veröff: SZ 69/186 2 Ob 2374/96y Entscheidungstext OGH 14.11.1996... mehr lesen...
Norm: ABGB §5KHVG 1994 §1 Abs3KHVG 1994 §26
Rechtssatz: § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 26 KHVG 1994 räumt dem Geschädigten auch bei der freiwilligen Haftpflichtversicherung, selbst wenn das Versicherungsverhältnis schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (am 1. September 1994) begründet wurde, das direkte Klagerecht gegen den Versicherer ein, sofern sich der Unfall erst nach diesem Zeitpunkt zutrug. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 BaZPO §411 BdMRK Art6 Abs1 II5a5KHVG 1994 §26
Rechtssatz: Die Bindungswirkung des Strafurteils erstreckt sich nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 2070/96t Entscheidungstext OGH 30.05.1996 2 Ob 2070/96t Veröff: SZ 69/131 2 Ob 2287/96d Ent... mehr lesen...