Begründung: Der Kläger wurde am 12. 8. 2001 als Insasse eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten und von deren Versicherungsnehmer gelenkten Pkws bei einem Verkehrsunfall verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall trifft den Versicherungsnehmer der beklagten Partei. Mit der am 3. 2. 2006 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Zahlung von EUR 3.517,67 sA und die Feststellung der - mit der Höhe der Haftpflichtversicherungssumme betraglich begre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1959 geborene Klägerin wurde am 11. 7. 1999 als Lenkerin eines in der Schweiz zugelassenen PKWs bei einem Verkehrsunfall in Mäder, den der Erstbeklagte mit einem von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldet hat, schwer verletzt. Auf Grund der erlittenen Verletzungen war sie bis zum 11. 7. 2001 in der Führung des Haushaltes und der Betreuung des Gartens eingeschränkt. Mit der am 15. 1. 2002 beim E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 1. 1986 wurde der in Deutschland sozialversicherte Karlo M***** bei einem Verkehrsunfall in Österreich, den der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges verschuldet hatte, schwer verletzt (Querschnittlähmung ab dem 5. Brustsegment). Auf Grund einer vom Verletzten am 3. 4. 1987 gegen Lenker, Halter und Haftpflichtversicherer eingebrachten Klage wurden ihm mit Urteil vom 14. 3. 1990 S 800.000,-- an Schmerzengeld, S 10.000,-- Fahr... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision (§ 508a ZPO) liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision (Paragraph 508 a, ZPO) liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Der Oberste Gerichtshof kann sich bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1.9.1981 im Gasthaus des Richard G***** als Arbeiter beschäftigt; das Dienstverhältnis endete am 24.3.1993 durch vorzeitigen Austritt wegen Vorenthaltung des zustehenden Entgelts. Nachdem der Kläger zuvor in mehreren Schreiben ausstehenden Lohn unter Fristsetzung urgiert hatte, leistete der Dienstgeber am 15.3.1993 eine Zahlung von S 22.500,--. Mit Beschluß des Landesgerichtes Krems/D wurde über das Vermögen des Dienstgebers am 31.10.1995... mehr lesen...
Norm: KHVG §23 Abs2KFG §63 Abs2KHVG §27 Abs2
Rechtssatz: Fortlaufhemmung der Verjährungsfrist bis zur schriftlichen Ablehnung der ziffernmäßig bestimmt geltend gemachten Ansprüche des geschädigten Dritten gegenüber dem Versicherer auch wenn mit diesem Vergleichsgespräche geführt werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 1R206/97h. Diese ist nunmehr unter RW0000535 abr... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §23 Abs2KHVG 1994 §27 Abs2VVG §12 Abs2
Rechtssatz: Bei der Hemmungsbestimmung des § 12 Abs 2 VersVG handelt es sich, ebenso wie bei der ihr nachgebildeten Vorschrift des § 23 Abs 2 KHVG um die Regelung einer Fortlaufshemmung in der Weise, dass nach dem Fortfall des Hemmungsgrundes die bei Eintritt des Hemmungsgrundes noch nicht abgelaufenen Teile der Verjährungszeit abzulaufen haben, um die Verjährung herbeizuführen. ... mehr lesen...