RS OGH 1995/6/2 15R39/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1995
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Norm

KHVG §23 Abs2
KFG §63 Abs2
KHVG §27 Abs2

Rechtssatz

Fortlaufhemmung der Verjährungsfrist bis zur schriftlichen Ablehnung der ziffernmäßig bestimmt geltend gemachten Ansprüche des geschädigten Dritten gegenüber dem Versicherer auch wenn mit diesem Vergleichsgespräche geführt werden.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 1R206/97h. Diese ist nunmehr unter RW0000535 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000026

Im RIS seit

02.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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