Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1991 für die Beklagte (bzw deren Rechtsvorgängerin) als Handelsvertreter tätig. Das Vertragsverhältnis wurde zum 30. 6. 2008 durch Kündigung der Beklagten aufgelöst. In Pkt 8 des Handelsvertretervertrags vom 28. 1. 2002 war vereinbart, dass der Unternehmer dem Kläger für jeden Kalendermonat bis spätestens zum letzten Tag des Folgemonats eine Provisionsabrechnung über die durchgeführten und berechneten Geschäfte übergibt. Tatsächlich wurden di... mehr lesen...
Norm: HVertrG §16HVertrG §18
Rechtssatz: Die Ansprüche auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar und sind typische Nebenansprüche zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs als Hauptanspruch. Da diese Nebenansprüche mit dem Hauptanspruch verjähren, richtet sich der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist iSd § 18 Abs 1 HVertrG auch für sie nach § 18 Abs 2 HVertrG. ... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GesmbH war auf Grund einer Provisionsvereinbarung vom 4. 6. 1982 für die beklagte Versicherung als Versicherungsmaklerin tätig. Die 1992 gegründete Klägerin übernahm von diesem Unternehmen rund 20 Großkunden und vereinbarte mit der Beklagten, dass (auch) sie für die Beklagte auf Basis der genannten Provisionsvereinbarung als Versicherungsmaklerin tätig sein werde. Am 18. 8. 1992 bot die M***** GesellschaftmbH, eine Gesellschafterin der Klägerin, ihren Mitgesel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 2.5.1988 einen Maklervertrag über die Vermittlung eines Ferienhauses. Der formularmäßige Vermittlungsauftrag benennt zwei auf Teneriffa bzw "Ibizza" gelegene Häuser. Für den Fall eines Vertragsabschlusses verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung einer Käuferprovision von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer (Beil A). Die Beklagte führte in Spanien Verhandlungen über den Ankauf des Hauses in Ibiza. Mit der am 26.11.1993 beim Erstgericht e... mehr lesen...
Norm: HVG §17HVertrG §18
Rechtssatz: § 17 HVG (§ 18 HVertrG 1993) normiert verschiedene Verjährungstatbestände. Die Kenntnis des Provisionsgläubigers über die Anspruchsvoraussetzungen ist nicht als Verjährungsvoraussetzung angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 2105/96m Entscheidungstext OGH 11.09.1997 5 Ob 2105/96m Veröff: SZ 70/178 Europ... mehr lesen...
Norm: HVG §17HVertrG §18
Rechtssatz: Der Provisionsanspruch des Realitätenvermittlers verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das vermittelte Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde und vom abrechnungspflichtigen Geschäftsherrn abgerechnet hätte werden müssen. Auf die Kenntnis des Maklers vom Geschäftsabschluss kommt es nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 2105/96m Entschei... mehr lesen...