Begründung: Die Klägerin vermittelt in Form eines Strukturvertriebs verschiedene Versicherungsprodukte. Der Beklagte war seit 2. 8. 2002 Vertriebspartner der Klägerin. Nach dem Vertriebspartnervertrag definiert sich die Klägerin als ein Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen, das sich mit der Vermittlung von Finanzdienstleistungen gemäß § 19 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) befasst. Zur Durchführung ihrer Dienstleistungen bedient sich die Klägerin einer eigenen Außendienstorganisati... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermittelt in Form eines Strukturvertriebs verschiedene Versicherungsprodukte. Der Beklagte war seit 2. 8. 2002 Vertriebspartner der Klägerin. Nach dem Vertriebspartnervertrag definiert sich die Klägerin als ein Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen, das sich mit der Vermittlung von Finanzdienstleistungen gemäß § 19 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) befasst. Zur Durchführung ihrer Dienstleistungen bedient sich die Klägerin einer eigenen Außendienstorganisati... mehr lesen...