Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, von der ihm im Wintersemester 2000/01 ausbezahlten Studienbeihilfe EUR 180,-- sowie die ihm im Sommersemester 2001 ausbezahlte Studienbeihilfe in der Höhe von EUR 1.636,59, somit insgesamt EUR 1.816,59 zurückzuzahlen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Wintersemester 2000/01 das St... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1998 §29 Abs2 idF 2001/I/018;HSG 1998 §29 Abs4 idF 2001/I/018;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z6;UniStEV 1997 §5 Abs1;UniStEV 1997 §5 Abs2;UniStG 1997 §52 Abs2 idF 1999/I/038;
Rechtssatz: Bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gemäß § 5 Abs. 1 Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997... mehr lesen...