Der Beschwerdeführer steht als Offizier des österreichischen Bundesheeres im Dienstrange eines Brigadiers in einem öffentlich-rechtlichern Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeresmaterialamt. Mit dem angefochtenen Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe I. von etwa Anfang September 1994 bis etwa Sommer 1996 zu Frau C.B., einer verheirateten Angehörigen des Heeresmaterialamtes/Führungsabteilung (HMatA/Fü), die zumindest zeitweise d... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;BMG §10 Abs1;BMG §10 Abs2;BMG §7;BMG §9;BMG Geschäftseinteilung BMLV;BMG GO BMLV;HDG 1994 §11;HDG 1994 §12 Abs1;HDG 1994 §58 Z2;HDG 1994 §59 Abs1 Z1;WehrG 1990 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Für die Entscheidung im (in Hinblick auf die vorgeworfene Dienstpflichtverletzung ausreichenden) Kommandantenverfahren... mehr lesen...