Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2002/09/0140

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heereszeuganstalt W. Mit Disziplinarerkenntnis des Kommandanten der Heereszeuganstalt Wien vom 8. März 2002 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Pflichtverletzung gemäß § 2 Heeresdisziplinargesetz 1994 (HDG 1994) wegen Verletzung der §§ 3 Abs. 3 und 7 Abs. 1 der Allgemeinen Dienstvorschrift für ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0140

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §3 Abs3;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;HDG 1994 §2;HDG 1994 §45 Abs1;HDG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Die vorsätzliche Abwesenheit des Beschwerdeführers (Vizeleutnant, Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) von einem Seminar, an dem er nach geltender und ihm bekannter Befehlslage teilnehmen sollte, ist nicht als eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten