Der Mitbeteiligte steht als Berufsoffizier (Oberstleutnant des militärtechnischen Dienstes) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Amt für Wehrtechnik (jetzt Amt für Rüstung und Wehrtechnik - ARWT). Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Soldaten vom 1. August 2001 wurde der Beschwerdeführer wegen anderer als der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe seines Dienstes enthoben. Der Spruch: dieses Bescheides lautet: "Die Disziplin... mehr lesen...