Der Erstbeschwerdeführer ist Stabswachtmeister und wird seit 1. Oktober 2002 mit Sondervertrag als Militärpilot auf Zeit in einer Unteroffiziersfunktion verwendet; er versieht seinen Dienst bei der vierten Staffel des Fliegerregimentes 1. Der Zweitbeschwerdeführer ist als Brigadier rechtskundiger Offizier des Intendanzdienstes und als Militärperson der Verwendungsgruppe M BO1 Soldat im Dienstverhältnis. Als Leiter der Generalstabsabteilung 1 des Kommandos Luftstreitkräfte obliege... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 2002 §12 Abs1 Z4 litb;HDG 2002 §13 Abs1 Z3 litb;HDG 2002 §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0091
Rechtssatz: Beide Beschwerdeführer wurden in einem gemäß § 58 HDG 2002 abgeführten Kommandantenverfahren zur disziplinären Verantwortung gezogen. Dazu war im Sinne der §§ 12 Abs. 1 Z. 4 lit. b, 13 Abs.... mehr lesen...