RS Vwgh 2006/11/6 2005/09/0083

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Veröffentlicht am 06.11.2006
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 2002 §12 Abs1 Z4 litb;
HDG 2002 §13 Abs1 Z3 litb;
HDG 2002 §58;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0091

Rechtssatz

Beide Beschwerdeführer wurden in einem gemäß § 58 HDG 2002 abgeführten Kommandantenverfahren zur disziplinären Verantwortung gezogen. Dazu war im Sinne der §§ 12 Abs. 1 Z. 4 lit. b, 13 Abs. 1 Z. 3 lit. b leg. cit. im Hinblick auf die dienstliche Stellung des Zweitbeschwerdeführers der Bundesminister für Landesverteidigung für beide Beschwerdeführer sachlich zuständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090083.X01

Im RIS seit

12.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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