Der Erstbeschwerdeführer ist Stabswachtmeister und wird seit 1. Oktober 2002 mit Sondervertrag als Militärpilot auf Zeit in einer Unteroffiziersfunktion verwendet; er versieht seinen Dienst bei der vierten Staffel des Fliegerregimentes 1. Der Zweitbeschwerdeführer ist als Brigadier rechtskundiger Offizier des Intendanzdienstes und als Militärperson der Verwendungsgruppe M BO1 Soldat im Dienstverhältnis. Als Leiter der Generalstabsabteilung 1 des Kommandos Luftstreitkräfte obliege... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 2002 §12 Abs1 Z4 litb;HDG 2002 §13 Abs1 Z3 litb;HDG 2002 §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0091
Rechtssatz: Beide Beschwerdeführer wurden in einem gemäß § 58 HDG 2002 abgeführten Kommandantenverfahren zur disziplinären Verantwortung gezogen. Dazu war im Sinne der §§ 12 Abs. 1 Z. 4 lit. b, 13 Abs.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizier des österreichischen Bundesheeres im Dienstrange eines Brigadiers in einem öffentlich-rechtlichern Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeresmaterialamt. Mit dem angefochtenen Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe I. von etwa Anfang September 1994 bis etwa Sommer 1996 zu Frau C.B., einer verheirateten Angehörigen des Heeresmaterialamtes/Führungsabteilung (HMatA/Fü), die zumindest zeitweise d... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;BMG §10 Abs1;BMG §10 Abs2;BMG §7;BMG §9;BMG Geschäftseinteilung BMLV;BMG GO BMLV;HDG 1994 §11;HDG 1994 §12 Abs1;HDG 1994 §58 Z2;HDG 1994 §59 Abs1 Z1;WehrG 1990 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Für die Entscheidung im (in Hinblick auf die vorgeworfene Dienstpflichtverletzung ausreichenden) Kommandantenverfahren... mehr lesen...