Die beschwerdeführende Bank (Beschwerdeführerin) war im Streitzeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zero-Bonds). Anlässlich einer den Zeitraum von Juli 1998 bis Dezember 2000 umfassenden Kapitalertragsteuer-Nachschau stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin zur Berechnung der auf die Stückzinsen entfallenden Kapitalertragsteuer (im Folgenden: KESt) zu Unrecht die so genannte Linearmethode ohne Zinseszinseffekt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95 Abs2;EStG 1988 §95 Abs6;EStG 1988 §99;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0100 E 27. August 2008
Rechtssatz: Der Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteue... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Mit Bescheiden vom 26. Februar 2002 zog das Finanzamt die beschwerdeführende Partei zur Haftung für Nachzahlungen an Kapitalertragsteuer für die einzelnen Monate des Streitzeitraumes in Höhe von insgesamt rd. 9 Mio. S heran. Die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, vom Finanzamt seien ab dem Jahr 2000 in Hinblick auf ungewöhnlich hohe Kapitalertragsteuergutschrift... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §27 Abs2 Z2;EStG 1988 §95 Abs4 Z3;EStG 1988 §95 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0068 E 20. Februar 2008 Besprechung in:ÖStZ 11/2008, S 259 - 263;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde vertritt die Ansicht, dass der Erwerber eines Forderungswertpapi... mehr lesen...