Begründung: Die klagende Partei, ein Sozialhilfeverband iSd § 21 Abs 1 stmk Sozialhilfegesetz, LGBl 1998/29 in der geltenden Fassung (in der Folge als „SHG“ bezeichnet), begehrt gemäß § 21 Abs 15 SHG von der beklagten Gemeinde die dort geregelte sogenannte Sozialhilfeumlage vorläufig für den Monat März 2010 in Höhe des Klagsbetrags. Die Beklagte sei ihrer Zahlungsverpflichtung nach der zitierten Bestimmung nicht nachgekommen. Sie habe den Finanzierungsbedarf anerkannt, jedoch gleich... mehr lesen...
Begründung: Unter der Bezeichnung der Rechtssache als "Lohnzettel gemäß § 84 Abs 2 EStG" begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Ausstellung der "den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden" berichtigten Jahreslohnzettel (L 16) für die Jahre 1998, 1999 und 2000. Er sei vom 15. 6. 1998 bis 31. 10. 2000 Dienstnehmer der beklagten Partei gewesen. Im Zuge eines vor dem Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht durchgeführten Verfahrens habe sich herausgestellt,... mehr lesen...
Norm: ASGG §61 Abs1 Z3EStG §84 Abs1 Z3 litaEStG §84 Abs2JN §1 CI
Rechtssatz: Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er... mehr lesen...