Norm
ASGG §61 Abs1 Z3Rechtssatz
Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119686Im RIS seit
25.12.2004Zuletzt aktualisiert am
04.02.2011