Entscheidungen zu § 72 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2005/4/21 6Ob237/04b

Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.2005

TE OGH 2005/4/21 6Ob237/04b

Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.2005

TE OGH 1997/7/9 3Ob15/96

Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1997

TE OGH 1987/6/17 14ObA80/87

Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1980 bis Mitte des Jahres 1982 bei der Klägerin als Vertreter angestellt. Am 30. November 1983 führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung bei der Klägerin durch, welche hinsichtlich des Beklagten auf Grund einer Fehlberechnung des Steuerberaters eine Lohnsteuernachforderung von S 10.203,-- ergab. Die Klägerin entrichtete diesen ihr zur Zahlung vorgeschriebenen Betrag am 6. Dezember 1985. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1987

RS OGH 1973/10/25 11Os208/72

Norm: ABGB §1035BAO §83EStG 1972 §72EStG 1967 §76
Rechtssatz: Der Antrag auf Jahresausgleich kann vom Berechtigten selbst oder von einem (mit schriftlicher oder niederschriftlich aufgenommener mündlicher Vollmacht) ausgewiesenen Vertreter gestellt werden; eine Antragstellung ohne Bevollmächtigung - sohin als eine Art negotiorum gestor - ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 208/72 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1973

RS OGH 1973/10/25 11Os208/72

Norm: EStG 1967 §76EStG 1972 §72
Rechtssatz: Die Jahresausgleichsregelung ist nicht bloße Formalität; eine Mißachtung dieser Vorschriften schädigt den Staat an einem konkreten (durch § 101, 197 StG geschützten) Recht. Entscheidungstexte 11 Os 208/72 Entscheidungstext OGH 25.10.1973 11 Os 208/72 Veröff: EvBl 1974/132 S 272 European ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1973

RS OGH 1973/2/20 4Ob12/73

Norm: EStG 1953 §72EStG 1953 §98
Rechtssatz: In der bloßen Zusicherung, den vereinbarten Lohn in Hinkunft ohne Abzug der den Arbeitnehmer treffenden Einkommensteuer auszuzahlen, kann nur die gesetzlich unzulässige und rechtsunwirksame Vereinbarung einer Überwälzung der Einkommensteuer auf den Arbeitgeber erblickt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 12/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1973

RS OGH 1973/2/20 4Ob12/73

Norm: EStG 1953 §72EStG 1953 §98
Rechtssatz: Kein Schadenersatzanspruch des steuerpflichtigen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, weil der Arbeitnehmer die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen. Nur soweit aus einer verspäteten Zahlung der Lohnsteuer dem Arbeitnehmer ein besonderer Nachteil entsteht, könnte die Erstattungspflicht an den Arbeitgeber entfallen; einen solchen besonderen Nachteil müßte der Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1973

RS OGH 1960/10/25 4Ob137/60, 4Ob12/73, 4Ob79/80, 14ObA80/87, 3Ob15/96, 6Ob237/04b, 9Ob59/12k, 9ObA74

Norm: ABGB §1358EStG §72
Rechtssatz: Hat das Finanzamt die Haftung des Arbeitgebers auf Grund des § 72 EStG für zuwenig abgezogene Lohnsteuer in Anspruch genommen, so tritt der Arbeitgeber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers (Republik Österreich) ein; er ist in einem solchen Fall befugt, vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld gemäß § 1358 ABGB zu fordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1960

RS OGH 1960/3/17 5AZR395/58, 5AZR156/59

Norm: EStG 1953 §72
Rechtssatz: 1) Der Arbeitgeber, der vom Finanzamt wegen zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer seines Arbeitnehmers in Anspruch genommen wird, kann vom Arbeitnehmer volle Erstattung der für diesen bezahlten Steuern verlangen. 2) Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließt nach den zu Z 1 genannten und vom erkennenden Senat ebenfalls gebilligten Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes die Pflicht ein, die Steuern seines Arbe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1960

TE OGH 1958/2/25 4Ob135/57

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte nach dem in der mündlichen Streitverhandlung am 6.11.1956 ausgedehnten Klagebegehren die Bezahlung eines Betrages von S 489,30 an von der beklagten Partei zu viel einbehaltener Lohnsteuer und brachte vor, daß er seit dem Jahre 1952 bei der beklagten Partei als Betriebsprüfer bedienstet sei. Anläßlich der Durchführung des Jahresausgleiches für die Jahre 1951, 1952 und 1953 sei ihm auf Grund einer durch das Finanzamt erfolgten Berechnung durch ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1958

RS OGH 1958/2/25 4Ob135/57, 4Ob137/60, 4Ob121/62, 4Ob12/73, 4Ob111/77, 4Ob80/80, 6Ob237/04b

Norm: ABGB §329ABGB §1358ABGB §1431 BABGB §1437EStG 1953 §72
Rechtssatz: Der im Judikatenbuch 33 (neu) ausgesprochene
Rechtssatz: , daß der Dienstgeber nicht berechtigt ist, vom Dienstnehmer einen irrtümlich ausbezahlten Lohnbetrag, den der Dienstnehmer gutgläubig in Empfang genommen und verbraucht hat, zurückzufordern, ist dann nicht anwendbar, wenn der Dienstgeber zur Bezahlung von zu wenig entrichteter bzw irrtümlich rückvergüteter Lohnsteuer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1958

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