Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Hat das Finanzamt die Haftung des Arbeitgebers auf Grund des § 72 EStG für zuwenig abgezogene Lohnsteuer in Anspruch genommen, so tritt der Arbeitgeber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers (Republik Österreich) ein; er ist in einem solchen Fall befugt, vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld gemäß § 1358 ABGB zu fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0032266Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2020