1 Mit Bescheid vom 29. Juli 2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2012 fest (Arbeitnehmerveranlagung). 2 Der Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Er machte u.a. geltend, der laufende Beitrag aus der Sozialversicherung aus dem Monat März 2012 sei von seinem Dienstgeber von den Sonderzahlungen abgezogen worden, weil im Monat März neben dem laufenden Bezug eine Bonifikation ausgezahlt worden sei. Im März sei es damit zu keinem Abzug von Sozialv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs12
Rechtssatz: § 67 Abs. 12 EStG 1988 kommt die Bedeutung zu festzulegen, ob bestimmte Werbungskosten für Zwecke der Lohnsteuerbemessung (bzw. der Einkommensteuerbemessung) den laufenden oder den sonstigen Bezügen zuzuordnen sind und ob sie damit die nach dem Tarif zu versteuernden oder die mit festen Steuersätzen zu versteuernden Einnahmen mind... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in Vorarlberg wohnhaft und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als technischer Angestellter seines im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgebers. Der Beschwerdeführer wird mit seinen Einkünften als Grenzgänger zur Einkommensteuer im Inland veranlagt. Im Verwaltungsverfahren war strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge aliquot auf laufende und sonstige Bezüge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs11;EStG 1988 §67 Abs12;EStG 1988 §67;
Rechtssatz: § 67 Abs. 11 EStG 1988 normiert zwar die Anwendung des erst durch das StrukturAnpG 1996 hinzugefügten Abs. 12 nicht ausdrücklich, aber aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (die im Übrigen nicht nur im Fall von Grenzgängern st... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er lebte mit seiner Ehefrau und den beiden ehelichen Kindern im gemeinsamen Haushalt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beanspruchte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und führte hiezu aus, dass seine Ehefrau im Jahr 1998 Einkünfte von "Abfertigung nach Kündigung in Karenz" S 65.072,-- bezogen habe. Das Finanzamt berücksichtigte beim Einkommensteuerbescheid... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §67 Abs12;
Rechtssatz: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG auch das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Dem Abzug des Werb... mehr lesen...