Entscheidungsgründe: I. 1.a) Beim VfGH sind zu B27/86 und B28/86 zwei Verfahren gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit denen den Beschwerdeführern für das Jahr 1981 und für die Jahre 1981 bis 1983 Einkommensteuer vorgeschrieben wurde, wobei dem Antrag auf Vortrag eines in früheren Jahren erlittenen Verlustes mit dem Argument nicht stattgegeben wurde, daß für die Verlustjahre die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §5EStG 1972 §18 Abs1 Z4
Leitsatz: Ausschluß des Verlustvortrages für
jene Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nicht aufgrund
"ordnungsgemäßer Buchführung" ermitteln bzw. ihren Gewinn gem.
§4 Abs3 EStG 1972 ermitteln; Voraussetzung für den Verlustvortrag
ist nicht eine formell ordnungsgemäße Buchhaltung, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Betrieb der Gumpoldskirchner Lederfabrik F M & Co Kommanditgesellschaft (künftig: KG) wurde von deren Gesellschaftern laut Notariatsakt vom 22. November 1975 unter Berufung auf die Bestimmungen des Strukturverbesserungsgesetzes in die mit einem Stammkapital von 6000000 S neugegründete Gumpoldskirchner Lederfabrik F M & Co Gesellschaft mbH (künftig: GesmbH) eingebracht. Die Eintragungen im Handelsregister fanden am 28. November 1975 statt; die ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §§124ffBAO §22BAO §115EStG §4 Abs3 und Abs4
Rechtssatz: EStG 1972; Darlehensaufnahme zur Finanzierung vorheriger Entnahmen zugunsten der Gesellschafter nicht als betrieblich verursachte Betriebsausgabe iS des §4 Abs3 und 4 anerkannt; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; keine willkürliche Annahme eines Mißbr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Bf. ist Zivilingenieur für Kulturtechnik und ermittelte seinen Gewinn bis 1976 durch Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs1 EStG). Da nach seiner Darstellung die Zahlungen der Gebietskörperschaften, die seine hauptsächlichen Auftraggeber sind, oft mit großer Verzögerung erfolgen, ging er mit Beginn des Jahres 1977 von dieser Gewinnermittlungsart zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§4 Abs3 EStG) über. Dabei wurde vom laufenden Gewinn des Jahres 1977 in der Höh... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §4 Abs1EStG §4 Abs3EStG §18 Abs1 Z4EStG §37 Abs2 Z3
Rechtssatz: EStG 1972; Übergang von Gewinnermittlung nach §4 Abs1 zur Gewinnermittlung nach §4 Abs3; gleichheitswidrige Gesetzesauslegung durch die Annahme, daß der Übergangsverlust nach §18 Abs1 Z4 nicht vortragsfähig sei Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs1 EStG (1953, 1967, 1972) ermittelt. Im Jahre 1965 erwarben sie den Gesellschaftsanteil einer ausscheidenden Gesellschafterin je zur Hälfte gegen Leibrente. Die eingegangene Leibrentenverpflichtung wurde mit dem versicherungsmathematisch berechneten Wert kapitalisiert und der errechnete Kapitalwert ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EStG §4 Abs1EStG §4 Abs3EStG §6
Rechtssatz: EStG 1972; Bewertung einer Rentenverpflichtung nach §6; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 621/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.09.1982 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. vom 28. März 1977, GZ 62657/10/76, wurde die Einkommensteuer des - den Beruf eines Rechtsanwalts ausübenden und als Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien tätigen - Beschwerdeführers Dr. W.-D.A. für das Kalenderjahr 1974 festgesetzt. 1.2.1. In der gegen diesen Bescheid ergriffenen, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH kämpft der Be... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §184EStG §4 Abs3WerbungskostenV 1972
Rechtssatz: EStG 1972; Einnahmen eines als Lehrbeauftragter tätigen Rechtsanwaltes; denkmögliche Anwendung des §4 Abs3 dieses Gesetzes iVm §184 BAO Entscheidungstexte B 188/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.02.... mehr lesen...