Die beschwerdeführenden Ehegatten führten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Gesamteinheitswert von S 62.000,--. Zur Ermittlung ihrer einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte legten sie dem Finanzamt jeweils eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der sie ihre Einkünfte unter Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen nach Durchschnittssätzen ermittelten. Im Jahre 1994 veräußerten sie den Betrieb an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z2 idF 1987/312;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs8;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtigen nahmen zur Einkünfteermittlung aus ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb die Gewinnpauschalierung nach d... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist sowohl hinsichtlich des Administrativverfahrens, der Entscheidungsgründe: des angefochtenen Bescheides, des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, der Beschwerdeausführungen samt Ergänzung, der von der belangten Behörde verfaßten Gegenschrift als auch der hiezu erstatteten Replik dem dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 93/15/0002, mit dem der Beschwerde des vom selben Rechtsfreund vertretenen Ehegatten der Beschwerdeführerin keine Berechtigung zuerkannt wurde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit dem Wohnsitz in Y. Er und seine Ehegattin unterhielten in den Streitjahren je eine getrennte sowie in den Jahren 1982 und 1983 eine in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich betriebene zahnärztliche Ordination (siehe Seite 6 der vorliegenden Beschwerde und die zur hg. Beschwerdezahl 93/15/0019 vorgelegten Verwaltungsakten). Außerdem unterhielten der Beschwerdeführer und seine Ehe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §289;BAO §83 Abs1;EStG 1972 §4 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS (Verweis auf E 15.12.1994, 93/15/0002) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150018.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §4 Abs8;
Rechtssatz: Steht der Abgabepflichtige auf dem Standpunkt, daß nicht er als Zahler, sondern der jeweilige Empfänger die Angemessenheit von Zahlungen iSd § 4 Abs 8 EStG 1972 nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen habe, so verletzt er im Verwaltungsverfahren die ihm zumutbare... mehr lesen...