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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Steht der Abgabepflichtige auf dem Standpunkt, daß nicht er als Zahler, sondern der jeweilige Empfänger die Angemessenheit von Zahlungen iSd § 4 Abs 8 EStG 1972 nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen habe, so verletzt er im Verwaltungsverfahren die ihm zumutbare, nicht auf den Nachweis bzw die Glaubhaftmachung, daß die in § 4 Abs 8 legcit genannten Vereine überhaupt im Interesse der Vereinsmitglieder tätig werden, beschränkte Mitwirkungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150002.X07Im RIS seit
20.11.2000