1 Der Mitbeteiligte ist Dienstnehmer der L GmbH und bezog im Streitjahr im Rahmen seiner nichtselbständigen Einkünfte für eine zum Patent angemeldete Diensterfindung eine Prämie in Höhe von insgesamt 6.510 €, welche in drei Tranchen von jeweils 2.170 € im Juli, August und September 2016 ausbezahlt wurde. Die Zahlungen wurden vom Dienstgeber als laufender Bezug qualifiziert und dementsprechend zum vollen Tarif versteuert. Der begünstigte Steuersatz nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 kam... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs6 idF 1993/818EStG 1988 §37 Abs7 idF 1996/201EStG 1988 §38 Abs1EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs7
Rechtssatz: Gemäß § 38 Abs. 1 EStG 1988 ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes, wenn im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und daneben auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, in deren Rahmen ihm auch Entgelte aus Diensterfindungen zuflossen, die patentrechtlich geschützt sind. Die unter diesem Titel dem Beschwerdeführer zugeflossenen Beträge wurden gemäß § 67 Abs. 7 EStG 1988 teilweise dem festen Steuersatz von 6 % und darüber hinaus dem Lohnsteuertarif unterzogen. Zwis... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs6 idF 1993/818;EStG 1988 §37 Abs7;EStG 1988 §38 Abs1;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs7;SteuerreformG 1993 Art1 Z22f;
Rechtssatz: § 37 und § 38 EStG 1988 finden sich in dem mit dem Wort "Tarif" überschriebenen dritten Teil des EStG 1988. Eine Aussage des Inhaltes, daß die Tarifermäßigung für d... mehr lesen...