Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art 7 Abs1 EStG 1988 §34, §35Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 303/1996 idF BGBl II 91/1998 §4 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern durch das Einkommensteuergesetz 1972 und wurde aus Anlaß von Beschwerden gegen Einkommensteuerbescheide für 1987 und 1988 von Amts wegen eingeleitet. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt war 1987 für die in seiner Kanzlei teilzeitbeschäftigte Ehefrau und fünf Kinder sorgepflichtig. Seine Einkommensteuer für dieses Jahr wurde wie folgt festgesetzt: "Einkünfte aus selbständiger Arbeit... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG §34EStG §34 Abs2
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern
durch das Einkommensteuergesetz 1972; Aufhebung einer Wortfolge in
§34 Abs2 EStG 1972 betreffend den Ausschluß der
Unterhaltsleistungen an Kinder vom Abzug als außergewöhnliche
Belastung; Diskriminierung unterhaltspflichtiger Eltern im Vergleich
mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Juli 1985 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland dem Bf. durch Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn entstandene Aufwendungen im Kalenderjahr 1984 nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Finanzbehörde stützte ihre Entscheidung auf §34 Abs2 EStG 1972 in der Fassung der Nov. BGBl. 587/1983, wonach die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstat... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1972 §34EStG 1972 §34 Abs2 zweiter Satz
Leitsatz: Ausschluß der Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung)
von der Begünstigung für außergewöhnliche Belastungen in §34
Abs2 zweiter Satz EStG 1972; das Kriterium der Außergewöhnlichkeit
ist auch dann gegeben, wenn eine Belastung eine große Gruppe von
Steuerpflichtigen in einer spezifischen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem J K war aufgrund seines Antrages vom 11. Jänner 1977 auf Berücksichtigung eines Freibetrages zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Körperbehidnerte wegen einer durch Kriegsbeschädigung verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 vH vom Finanzamt Gänserndorf für die Kalenderjahre 1977 bis 1979 gemäß §106 Abs3 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) ein monatlicher Freibetrag von 260 S auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden. Am... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §34EStG §106 Abs3 letzter Satz
Rechtssatz: EStG 1972; keine Bedenken gegen §106 Abs3 iVm. §34; keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 234/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 10.12.1983 B 234/78 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt eine Tabaktrafik. Er ist querschnittgelähmt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. vom 2. März 1981 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1977 bis 1979 Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer vorgeschrieben. Die Behörde folgte der Meinung des Beschwerdeführers, die in seiner Trafik getätigten Umsätze seien in - analoger - Anwendung des §6 Z10 des Umsatzste... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art5EStG §34UStG 1972 §6 Z10 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9524/1982
Rechtssatz: EStG 1972; denkunmögliche Anwendung des §34 UStG 1972; Ausschluß der analogen Anwendung des §6 Z10 auf Nichtblinde - nicht denkunmöglich und nicht gleichheitswidrig Entscheidungstexte ... mehr lesen...