Entscheidungen zu § 31 Abs. 5 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/29 97/13/0007

Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1994 erklärte die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung "lt. Anlage" in Höhe von 162.589 S. Gleichzeitig beanspruchte sie für diese Einkünfte den Hälftesteuersatz. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung schlüsselte sie auf, dass von einem Liquidationserlös von 542.296 S im Jahr 1994 auf die von ihr gehaltenen 91 % der Anteile ein Liquidationserlös(anteil) von 197.396... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2003

RS Vwgh 2003/1/29 97/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §31 Abs5 idF 1993/818;EStG 1988 §31 Abs6 idF 1993/818;
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs. 5 EStG 1988 idF BGBl. 818/1993 sind Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungsveräußerungen ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2). Unter letzteren sind aber nach der Gesetzessystematik nur Beteiligungsveräußerungen iSd § 31 legcit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/17 94/13/0241

Mit Abtretungsvertrag vom 31. August 1988 trat die Beschwerdeführerin, eine Alleingesellschafterin einer GmbH, ihre Geschäftsanteile an zwei andere Personen um einen Preis von S 5,5 Mio ab, wobei dessen Bezahlung in vier Raten vereinbart wurde. Die erste Rate sollte 1988 in Höhe von S 1 Mio, die drei Folgeraten in Höhe von jeweils S 1,5 Mio in den Jahren 1989 bis 1991 bezahlt werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß die Beschwerdeführerin für nachträglich hervorkommende Schulden per... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1999

RS Vwgh 1999/3/17 94/13/0241

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §31 Abs3;EStG 1988 §31 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994130241.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/30 95/13/0118

Wie der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides zu entnehmen ist, war die Beschwerdeführerin im Streitjahr an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, welche in diesem Jahr einen Sanierungsgewinn erzielte, dessen auf die Beschwerdeführerin entfallender Anteil in Höhe von S 2,999.329,-- festgestellt worden war. Während die Beschwerdeführerin in ihrer Abgabenerklärung von diesem auf sie entfallenden Sanierungsgewinn lediglich einen Betrag von S 1,1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1995

RS Vwgh 1995/5/30 95/13/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §104;EStG 1988 §105;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 Abs5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/14/0011 7 Stammrechtssatz Zum Zwecke der Ermittlung des Einkommens sind nach der Ermittlung des Ergebnisses der einzelnen Einkunftsquellen diese Ergebnisse zum Gesamtbetrag ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/21 95/14/0011

Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt:     Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft          200 S     Einkünfte aus Gewerbebetrieb               1,461.749 S     Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung   1,357.057 S     Gesamtbetrag der Einkünfte                 2,819.006 S     Sonderausgaben                              - 26.000 S     Einkommen                                  2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1995

RS Vwgh 1995/3/21 95/14/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §104;EStG 1988 §105;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 Abs5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §41 Abs3;
Rechtssatz: Zum Zwecke der Ermittlung des Einkommens sind nach der Ermittlung des Ergebnisses der einzelnen Einkunftsquellen diese Ergebnisse zum Gesamtbetrag der Einkünfte zusammenzufassen, wobei, soweit das Gesetz nicht Ausna... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1995

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