Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2017/9/21 G112/2017

I.       Antragsvorbringen 1.       Mit dem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin die Aufhebung (jeweils) des Wortes "durchgehend" in §30 Abs2 Z1 lita und b sowie (in eventu) der §§30, 30a, 30b und 30c EStG 1988 idF BGBl I 34/2017 als verfassungswidrig. 2.       Zu ihrer Antragslegitimation bringt die Antragstellerin Folgendes vor: 2.1.    Sie sei seit 4. Oktober 2006 grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung und beabsichtige deren Verkauf sowie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.09.2017

RS Vfgh 2017/9/21 G112/2017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcEStG 1988 §30 Abs2 Z1, §30a, §30b, §30c
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen betr Ausnahmen vor der Immobilienertragbesteuerung (Hauptwohnsitzbefreiung) infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines bekämpfbaren Bescheides der Abgabenbehörde; vorläufige Entrichtung der Abgabe nicht unzumutbar Rechtssat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.09.2017

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